Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2006 - IX ZB 232/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2656
BGH, 28.09.2006 - IX ZB 232/04 (https://dejure.org/2006,2656)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2006 - IX ZB 232/04 (https://dejure.org/2006,2656)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2006 - IX ZB 232/04 (https://dejure.org/2006,2656)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2656) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme einer Krankenkasse durch einen Insolvenzverwalter aus Insolvenzanfechtung; Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen; Pflicht zur Tragung der Prozesskosten; Veranlassung zur Klage

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Kostenlast bei sofortigem Anerkenntnis des Sozialversicherungsträgers im Anfechtungsprozess

  • zvi-online.de

    ZPO § 93
    Keine Prozesskostenbefreiung des beklagten Sozialversicherungsträgers nach sofortigem Anerkenntnis im Anfechtungsprozess bei vorprozessualem Bestreiten der Anfechtungsvoraussetzungen und Offenhalten weiterer Verteidigungsmöglichkeiten

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; InsO § 129; ; InsO § 129 Abs. 1; ; InsO § 130; ; InsO § 131

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93
    Kostentragung nach Anerkenntnis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2197
  • ZIP 2007, 95
  • NZI 2007, 27
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 232/04
    Veranlassung wird durch ein Verhalten gegeben, welches vernünftigerweise den Schluss auf die Notwendigkeit eines Prozesses rechtfertigt (BGH, Urt. v. 27. Juni 1979 - VIII ZR 233/78, WM 1979, 884, 885; vgl. Bork, in Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 93 Rn. 13; MünchKomm-ZPO/Belz, 2. Aufl. § 93 Rn. 7; Hk-ZPO/Gierl, § 93 Rn. 8).

    Daraus folgt, dass es für die Frage, ob der Beklagte Anlass zur Klage gegeben hat, auf sein Verhalten vor dem Prozess ankommt (BGH, Urt. v. 27. Juni 1979, aaO).

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 232/04
    bb) Im Streitfall hat die Beklagte durch die vorprozessualen Schreiben ihres damaligen anwaltlichen Vertreters keineswegs in Aussicht gestellt, den ihr zur Zahlung aufgegebenen Betrag alsbald auszugleichen, falls sich die Überweisungen der Schuldnerin innerhalb der Kreditlinie gehalten habe, die Ansprüche der Schuldnerin gegen das Kreditinstitut also pfändbar gewesen seien (vgl. BGHZ 147, 193, 196 ff; 157, 350, 355 f) und damit zur Insolvenzmasse der Schuldnerin gehörten (vgl. BGH, Urt. v. 7. Februar 2002 - IX ZR 115/99, WM 2002, 561, 562 f).
  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 232/04
    Angesichts der von den Sozialversicherern in diesem Zusammenhang üblicherweise vorgebrachten weiteren Einwendungen (vgl. BGH, Urt. v. 10. Juli 2003 - IX ZR 89/02, WM 2003, 1776; v. 12. Februar 2004 - IX ZR 70/03, WM 2004, 899; v. 8. Dezember 2005 - IX ZR 182/01, WM 2006, 190; Beschl. v. 3. November 2005 - IX ZR 35/05, ZIP 2005, 2217) brauchte der Kläger zum Zeitpunkt der Klageeinreichung nicht damit zu rechnen, dass die Beklagte auf die von ihr zunächst offen gelassenen "anderen Aspekte" des § 129 InsO nicht mehr zurückkommen würde.
  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 70/03

    Anfechtbarkeit der fremdnützigen Einziehung von Beiträgen zur gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 232/04
    Angesichts der von den Sozialversicherern in diesem Zusammenhang üblicherweise vorgebrachten weiteren Einwendungen (vgl. BGH, Urt. v. 10. Juli 2003 - IX ZR 89/02, WM 2003, 1776; v. 12. Februar 2004 - IX ZR 70/03, WM 2004, 899; v. 8. Dezember 2005 - IX ZR 182/01, WM 2006, 190; Beschl. v. 3. November 2005 - IX ZR 35/05, ZIP 2005, 2217) brauchte der Kläger zum Zeitpunkt der Klageeinreichung nicht damit zu rechnen, dass die Beklagte auf die von ihr zunächst offen gelassenen "anderen Aspekte" des § 129 InsO nicht mehr zurückkommen würde.
  • BGH, 07.02.2002 - IX ZR 115/99

    Befriedigung eines Insolvenzgläubigers mit darlehensweise in Anspruch genommenen

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 232/04
    bb) Im Streitfall hat die Beklagte durch die vorprozessualen Schreiben ihres damaligen anwaltlichen Vertreters keineswegs in Aussicht gestellt, den ihr zur Zahlung aufgegebenen Betrag alsbald auszugleichen, falls sich die Überweisungen der Schuldnerin innerhalb der Kreditlinie gehalten habe, die Ansprüche der Schuldnerin gegen das Kreditinstitut also pfändbar gewesen seien (vgl. BGHZ 147, 193, 196 ff; 157, 350, 355 f) und damit zur Insolvenzmasse der Schuldnerin gehörten (vgl. BGH, Urt. v. 7. Februar 2002 - IX ZR 115/99, WM 2002, 561, 562 f).
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung;

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 232/04
    Angesichts der von den Sozialversicherern in diesem Zusammenhang üblicherweise vorgebrachten weiteren Einwendungen (vgl. BGH, Urt. v. 10. Juli 2003 - IX ZR 89/02, WM 2003, 1776; v. 12. Februar 2004 - IX ZR 70/03, WM 2004, 899; v. 8. Dezember 2005 - IX ZR 182/01, WM 2006, 190; Beschl. v. 3. November 2005 - IX ZR 35/05, ZIP 2005, 2217) brauchte der Kläger zum Zeitpunkt der Klageeinreichung nicht damit zu rechnen, dass die Beklagte auf die von ihr zunächst offen gelassenen "anderen Aspekte" des § 129 InsO nicht mehr zurückkommen würde.
  • BGH, 03.11.2005 - IX ZR 35/05

    Rechtsstellung der Träger der Sozialversicherung in der Insolvenz des

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 232/04
    Angesichts der von den Sozialversicherern in diesem Zusammenhang üblicherweise vorgebrachten weiteren Einwendungen (vgl. BGH, Urt. v. 10. Juli 2003 - IX ZR 89/02, WM 2003, 1776; v. 12. Februar 2004 - IX ZR 70/03, WM 2004, 899; v. 8. Dezember 2005 - IX ZR 182/01, WM 2006, 190; Beschl. v. 3. November 2005 - IX ZR 35/05, ZIP 2005, 2217) brauchte der Kläger zum Zeitpunkt der Klageeinreichung nicht damit zu rechnen, dass die Beklagte auf die von ihr zunächst offen gelassenen "anderen Aspekte" des § 129 InsO nicht mehr zurückkommen würde.
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZB 248/05

    Anforderungen an die Darlegung einer Gläubigerbenachteiligung bei Abwicklung der

    Veranlassung wird durch ein Verhalten gegeben, welches vernünftigerweise den Schluss auf die Notwendigkeit eines Prozesses rechtfertigt (BGH, Urt. v. 27. Juni 1979 - VIII ZR 233/78, WM 1979, 884, 885; Beschl. v. 28. September 2006 - IX ZB 232/04, ZIP 2007, 95, 96).
  • OLG Celle, 09.01.2015 - 11 W 37/14

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis des im Wege der Drittwiderklage

    Daraus folgt, dass es für die Frage, ob der Beklagte Anlass zur Klage gegeben hat, auf sein Verhalten vor dem Prozess ankommt (BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - IX ZB 232/04, zitiert nach juris, Rn. 7).
  • OLG Saarbrücken, 27.07.2011 - 6 UF 94/11

    Kostenentscheidung in einer Unterhaltsfamilienstreitsache: Statthaftes

    Bei der hiernach angezeigten Gesamtbetrachtung, ob der Antragsteller aus dem vorprozessualen Verhalten des Antragsgegners vernünftiger Weise den Schluss auf die Notwendigkeit eines Verfahrens ziehen durfte, ist auch das Verhalten des Antragsgegners nach Antragserhebung einzubeziehen (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1979, 2040; ZIP 2007, 95; Senatsbeschluss vom 1. Februar 2001 - 6 WF 2/01 -, OLGR 2001, 332; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 8. August 2008 - 9 W 98/08-2-).
  • OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 10 W 43/11

    Kostenentscheidung: Sofortiges Anerkenntnis nach Übergang von einer Klage auf

    Daraus folgt, dass es für die Frage, ob die Beklagte Anlass zur Klage gegeben hat, auf ihr Verhalten vor dem Prozess ankommt (BGH ZIP 2007, 95, juris Rn. 7; NJW 1979, 2040, juris Rn. 21).
  • KG, 14.02.2019 - 8 W 31/17

    Rückabwicklungsklage eines Kreditnehmers nach Widerruf und Hilfswiderklage der

    Maßgeblich ist das Verhalten des Beklagten vor Klageeinreichung (s. BGHZ 168, 57 Tz 10; ZIP 2007, 95 Tz 7; NJW 1979, 2040 - juris Tz 21).
  • LG Hamburg, 22.09.2004 - 303 T 17/04

    Voraussetzungen eines Anspruchs wegen Insolvenzanfechtung; Vorliegen einer

    Die Rechtsbeschwerde ist anhängig beim BGH unter dem Az. IX ZB 232/04.
  • LG Frankfurt/Oder, 24.01.2013 - 16 T 130/12

    (Wohnungseigentümerversammlung: Dauer der Verlängerung des Verwaltervertrages bei

    "Veranlasst" hat der Verwalter die Tätigkeit des Gerichts, wenn er sich vor Anhängigkeit der Klage so verhalten hat, dass der Kläger bei vernünftiger Würdigung davon ausgehen musste, er werde nur über einen Prozess zu seinem Recht kommen (BGH NJW-RR 2005, 1005 (1006); BGH ZIP 2007, 95 jeweils zu § 93 ZPO; Bärmann/Klein, aaO., § 49 Rn. 23).
  • AG Strausberg, 11.03.2009 - 27 C 12/08

    Wohnungseigentum: Kostentragungspflicht des Verwalters bei grob fahrlässiger

    66 Der Verwalter veranlasst die Tätigkeit des Gerichts, wenn er sich vor Anhängigkeit der Klage so verhalten hat, dass der Kläger bei vernünftiger Würdigung davon ausgehen musste, er werde nur über einen Prozess zu seinem Recht kommen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1005, 1006; Zip 2007, 95).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.05.2019 - 2 T 7/19

    Verkehrsunfall, Unfall, Nutzungsausfall, Schadensersatz

    Klageveranlassung wiederum wird durch ein Verhalten gegeben, welches vernünftigerweise den Schluss auf die Notwendigkeit eines Prozesses rechtfertigt (BGH ZIP 2007, 95).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2015 - 8 O 5002/13

    Kein gesetzlicher Forderungsübergang betreffend den Eigenanteil des Geschädigten

    Veranlassung zur Erhebung der Klage wird durch ein Verhalten gegeben, welches vernünftigerweise den Schluss auf die Notwendigkeit eines Prozesses rechtfertigt (BGH ZIP 2007, 95).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2020 - 2 T 5080/20

    Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigung des Rechtsstreits

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2019 - 2 T 3755/19

    Verkehrsunfall, Regulierung, Schadensfall, Mietwagenkosten, Mahnung

  • LG Düsseldorf, 26.01.2012 - 4b O 28/11

    Biaxial orientierte Verbundfolie

  • AG Bad Segeberg, 08.10.2014 - 17 C 279/13

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Hilfsweises Stützen des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht